Neues Visum zur Gewinnung von Fachkräften

Neu zu finden sind aufgrund der neuen Einwanderungsgesetzte für Fachkräfte einige neue Visa. Besonders ins Auge springt dabei das “Visa zur Teilnahme an einer Anerkennungspartnerschaft”.

Allgemeine Information

Ein Arbeitnehmer ohne einen in Deutschland vollständig anerkannten Berufsabschluss kann ein Visum zur Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft zur Anerkennung seines Berufsabschlusses in Deutschland beantragen. Dies ist sowohl für reglementierte Berufe wie z.B. im Gesundheitsbereich, wie auch für nicht reglementierte Berufe, wie z.B. im Tourismusbereich etc. möglich.

Die Anerkennungspartnerschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem für die Ausbildung oder Nachqualifizierung geeigneten Arbeitgeber und dem die Anerkennung durchführenden Arbeitnehmer über eine berufsfachlich passende Beschäftigung während des Anerkennungsverfahrens und der Ermöglichung des Anerkennungsverfahrens und der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer.

Dies erfordert auch einen Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung bis zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder Erteilung der Berufsausübungserlaubnis. Bei reglementierten Berufen ist auch eine nicht qualifizierte Beschäftigung während der Anerkennungspartnerschaft möglich.

Der Antragsteller muss entweder über eine zweijährige ausländische Berufsqualifikation oder über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, die dort, wo sie erworben wurden, staatlich anerkannt sind. Dies muss von einer deutschen Behörde bestätigt werden. (Link zu quelle)

Scroll Up
en_USEnglish
Cookie Consent with Real Cookie Banner
×